{"id":36,"date":"2018-04-16T15:16:49","date_gmt":"2018-04-16T13:16:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/?page_id=36"},"modified":"2018-04-16T21:29:27","modified_gmt":"2018-04-16T19:29:27","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/?page_id=36","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>AGB f\u00fcr EMP-Elektrotechnik, Ing. Martin Pfeiffer<br \/>\nDr. Karl Renner Stra\u00dfe 14<br \/>\n4061 Pasching<\/p>\n<p>Stand Januar 2018<br \/>\n<strong>1. Geltung<\/strong><br \/>\n1.1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten zwischen uns EMP-Elektrotechnik, Ing. Martin Pfeiffer und nat\u00fcrlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft sowie gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden auch f\u00fcr alle hink\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei <strong>k\u00fcnftigen Erg\u00e4nzungs- oder Folgeauftr\u00e4gen<\/strong> darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wird.<br \/>\n1.2. Es gilt gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage <strong>www.emp-elektrotechnik.co.at<\/strong> und wurden diese auch an den Kunden \u00fcbermittelt.<br \/>\n1.3. Wir <strong>kontrahieren<\/strong> ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung unserer AGB.<br \/>\n1.4.<strong> Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden<\/strong> oder \u00c4nderungen bzw. Erg\u00e4nzungen unserer AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Geltung unserer ausdr\u00fccklichen \u2013gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden schriftlichen \u2013Zustimmung.<br \/>\n1.5. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdr\u00fccklich <strong>widersprechen<\/strong>.<br \/>\n<strong>2. Angebot\/Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\n2.1. Unsere Angebote sind <strong>unverbindlich<\/strong>.<br \/>\n2.2.<strong> Zusagen<\/strong>, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.<br \/>\n2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messest\u00e4nden, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (<strong>Informationsmaterial<\/strong>) angef\u00fchrte Informationen \u00fcber unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde \u2013 sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt \u2013 uns darzulegen. Diesfalls k\u00f6nnen wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich \u2013 unternehmerischen Kunden gegen\u00fcber schriftlich \u2013 zum Vertragsinhalt erkl\u00e4rt wurden.<br \/>\n2.4. Kostenvoranschl\u00e4ge werden ohne Gew\u00e4hr erstellt und sind <strong>entgeltlich.<\/strong> Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit s\u00e4mtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenst\u00e4ndlichen Rechnung das Entgelt f\u00fcr den Kostenvoranschlag gutgeschrieben<br \/>\n<strong>3. Preise<\/strong><br \/>\n3.1. Preisangaben sind grunds\u00e4tzlich <strong>nicht <\/strong>als <strong>Pauschalpreis<\/strong> zu verstehen.<br \/>\n3.2. F\u00fcr vom Kunden angeordnete Leistungen, die im<strong> urspr\u00fcnglichen Auftrag keine Deckung finden<\/strong>, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.<br \/>\n3.3. Preisangaben verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen <strong>Umsatzsteuer<\/strong> und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegen\u00fcber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zur\u00fcckzunehmen.<br \/>\n3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von <strong>Altmaterial<\/strong> hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zus\u00e4tzlich im hierf\u00fcr vereinbarten Ausma\u00df, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu verg\u00fcten.<br \/>\n3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschlie\u00dflich Parkm\u00f6glichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 100m erm\u00f6glicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von 1,80 EUR pro angefangenem Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von 10,00 EUR pro zu \u00fcberwindendem Stockwerk \u00fcber dem 2.OG, f\u00fcr welches kein verwendbarer Lift zur Bef\u00f6rderung s\u00e4mtlicher Vertragsleistungen zur Verf\u00fcgung steht.<br \/>\n3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte <strong>anzupassen<\/strong>, wenn \u00c4nderungen im Ausma\u00df von zumindest 2,00 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Parit\u00e4tischen Kommissionen oder von \u00c4nderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe, \u00c4nderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausma\u00df, in dem sich die tats\u00e4chlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses \u00e4ndern gegen\u00fcber jenen im Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.<br \/>\n3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen wird als <strong>wertgesichert<\/strong> nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.<br \/>\n3.8. Verbrauchern als Kunden gegen\u00fcber erfolgt bei \u00c4nderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gem\u00e4\u00df Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverh\u00e4ltnisses gem\u00e4\u00df Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung<strong> innerhalb von zwei Monaten<\/strong> nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.<br \/>\n3.9. Bogenf\u00f6rmig verlegte Leitungen werden im Au\u00dfenbogen <strong>gemessen<\/strong>. Formst\u00fccke und Einbauten werden im Rohrausma\u00df mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unber\u00fccksichtigt.<br \/>\n3.10. Erfolgt die <strong>Abrechnung nach Aufma\u00dfen<\/strong>, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufma\u00dfe vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausma\u00dfe nicht richtig festgestellt wurden.<br \/>\n<strong>4. Beigestellte Ware (Beistellungen)<\/strong><br \/>\n4.1. Werden Ger\u00e4te oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen <strong>Zuschlag<\/strong> von 25,00% des Werts der beigestellten Ger\u00e4te bzw. des Materials zu berechnen.<br \/>\n4.2. Solche Beistellungen des Kunden sind<strong> nicht<\/strong> Gegenstand von<strong> Gew\u00e4hrleistung<\/strong>. Die Qualit\u00e4t und Betriebsbereitschaft der Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.<br \/>\n<strong>5. Zahlung<\/strong><br \/>\n5.1. Ein <strong>Drittel des Entgeltes<\/strong> wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung f\u00e4llig.<br \/>\n5.2. Die Berechtigung zu einem <strong>Skontoabzug<\/strong> bedarf einer ausdr\u00fccklichen, gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden schriftlichen \u2013 Vereinbarung.<br \/>\n5.3. Vom Kunden vorgenommene <strong>Zahlungswidmungen<\/strong> auf \u00dcberweisungsbelegen sind f\u00fcr uns nicht verbindlich.<br \/>\n5.4. Gegen\u00fcber Unternehmern als Kunden sind wir gem\u00e4\u00df \u00a7 456 UGB bei verschuldetem <strong>Zahlungsverzug<\/strong> dazu berechtigt, 9,2% Punkte \u00fcber dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegen\u00fcber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.<br \/>\n5.5. Die Geltendmachung eines <strong>weiteren Verzugsschadens<\/strong> bleibt vorbehalten, gegen\u00fcber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.<br \/>\n5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverh\u00e4ltnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die <strong>Erf\u00fcllung<\/strong> unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erf\u00fcllung durch den Kunden <strong>einzustellen<\/strong>.<br \/>\n5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden <strong>f\u00e4llig zu stellen<\/strong>. Dies gegen\u00fcber Verbrauchern als Kunden nur f\u00fcr den Fall, dass eine r\u00fcckst\u00e4ndige Leistung zumindest seit sechs Wochen f\u00e4llig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.<br \/>\n5.8. Eine <strong>Aufrechnungsbefugnis<\/strong> steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenanspr\u00fcche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenanspr\u00fcche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunf\u00e4higkeit unseres Unternehmens.<br \/>\n5.9. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist verfallen gew\u00e4hrte <strong>Verg\u00fctungen<\/strong> (Rabatte, Abschl\u00e4ge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.<br \/>\n5.10. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in H\u00f6he von \u20ac 20,00soweit dies im angemessenen Verh\u00e4ltnis zur betriebenen Forderung steht.<br \/>\n<strong>6. Bonit\u00e4tspr\u00fcfung<\/strong><br \/>\n6.1. Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass seine Daten ausschlie\u00dflich zum Zwecke des Gl\u00e4ubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gl\u00e4ubigerschutzverb\u00e4nde Alpenl\u00e4ndischer Kreditorenverband (AKV), \u00d6sterreichischer Verband Creditreform (\u00d6VC), Insolvenzschutzverband f\u00fcr Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.<br \/>\n<strong>7. Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><br \/>\n7.1. Unsere Pflicht zur <strong>Leistungsausf\u00fchrung beginnt<\/strong> fr\u00fchestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen <strong>Voraussetzungen<\/strong> zur Ausf\u00fchrung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschl\u00e4giger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.<br \/>\n7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausf\u00fchrung die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage <strong>verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen<\/strong> oder \u00e4hnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige m\u00f6gliche St\u00f6rungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allf\u00e4llige diesbez\u00fcgliche projektierte \u00c4nderungen unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>\n7.3. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben k\u00f6nnen bei uns erfragt werden.<br \/>\n7.4. Kommt der Kunde dieser <strong>Mitwirkungspflicht<\/strong> nicht nach, ist \u2013 ausschlie\u00dflich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsf\u00e4higkeit \u2013 unsere Leistung nicht mangelhaft.<br \/>\n7.5. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie <strong>Meldungen und Bewilligungen<\/strong> durch Beh\u00f6rden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung \u00fcber solches Wissen verf\u00fcgen musste.<br \/>\n7.6. Die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung einschlie\u00dflich des Probebetriebes erforderliche(n) <strong>Energie<\/strong> und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.<br \/>\n7.7. Ebenso haftet der Kunde daf\u00fcr, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenst\u00e4nden<strong> kompatibel<\/strong> sind.<br \/>\n7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>\n7.9. Der Kunde hat uns f\u00fcr die Zeit der Leistungsausf\u00fchrung kostenlos <strong>versperrbare R\u00e4ume<\/strong> f\u00fcr den Aufenthalt der Arbeiter sowie f\u00fcr die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>\n<strong>8. Leistungsausf\u00fchrung<\/strong><br \/>\n8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachtr\u00e4gliche <strong>\u00c4nderungs- und Erweiterungsw\u00fcnsche<\/strong> des Kunden zu ber\u00fccksichtigen, wenn sie aus technischen Gr\u00fcnden erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.<br \/>\n8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringf\u00fcgige <strong>\u00c4nderungen unserer Leistungsausf\u00fchrung<\/strong> gelten als vorweg genehmigt. Gegen\u00fcber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.<br \/>\n8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zu einer Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4nzung des Auftrages, so verl\u00e4ngert sich die Liefer\/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.<br \/>\n8.4. W\u00fcnscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausf\u00fchrung innerhalb eines <strong>k\u00fcrzeren Zeitraums<\/strong>, stellt dies eine Vertrags\u00e4nderung dar. Hierdurch k\u00f6nnen \u00dcberstunden notwendig werden und\/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erh\u00f6ht sich das Entgelt im Verh\u00e4ltnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.<br \/>\n8.5. Sachlich (zB Anlagengr\u00f6\u00dfe, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte <strong>Teillieferungen<\/strong> und -leistungen sind zul\u00e4ssig und k\u00f6nnen gesondert in Rechnung gestellt werden.<br \/>\n<strong>9. Leistungsfristen und Termine<\/strong><br \/>\n9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei <strong>h\u00f6herer Gewalt<\/strong>, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verz\u00f6gerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, w\u00e4hrenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Kunden auf R\u00fccktritt vom Vertrag bei Verz\u00f6gerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.<br \/>\n9.2. Werden der Beginn der Leistungsausf\u00fchrung oder die Ausf\u00fchrung durch den <strong>Kunden zuzurechnende Umst\u00e4nde<\/strong> <strong>verz\u00f6gert<\/strong> oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verl\u00e4ngert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben<br \/>\n9.3. Wir sind berechtigt, f\u00fcr die dadurch notwendige <strong>Lagerung<\/strong> von Materialien und Ger\u00e4ten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverz\u00f6gerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unber\u00fchrt bleibt.<br \/>\n9.4. Unternehmerischen Kunden gegen\u00fcber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.<br \/>\n9.5. Bei <strong>Verzug<\/strong> mit der Vertragserf\u00fcllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf R\u00fccktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des R\u00fccktritts zu erfolgen.<br \/>\n<strong>10. Hinweis auf Beschr\u00e4nkung des Leistungsumfanges<\/strong><br \/>\n10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten k\u00f6nnen Sch\u00e4den (a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Ger\u00e4ten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder <strong>Materialfehler des vorhandenen Bestands<\/strong> (b) bei <strong>Stemmarbeiten<\/strong> in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Sch\u00e4den sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.<br \/>\n10.2. Bei <strong>behelfsm\u00e4\u00dfigen Instandsetzungen<\/strong> besteht lediglich eine sehr beschr\u00e4nkte und den Umst\u00e4nden entsprechende Haltbarkeit.<br \/>\n10.3. Vom Kunden ist bei behelfsm\u00e4\u00dfiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.<br \/>\n<strong>11. Gefahrtragung<\/strong><br \/>\n11.1. F\u00fcr den Gefahren\u00fcbergang bei \u00dcbersendung der Ware an den Verbraucher gilt \u00a7 7b KSchG.<br \/>\n11.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr \u00fcber, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur \u00fcbergeben.<br \/>\n11.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung \u00fcber schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschlie\u00dfen. Der Kunde genehmigt jede verkehrs\u00fcbliche Versandart.<br \/>\n<strong>12. Annahmeverzug<\/strong><br \/>\n12.1. Ger\u00e4t der Kunde l\u00e4nger als zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht f\u00fcr die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umst\u00e4nde gesorgt, welche die Leistungsausf\u00fchrung verz\u00f6gern oder verhindern, d\u00fcrfen wir bei aufrechtem Vertrag \u00fcber die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung spezifizierten <strong>Ger\u00e4te und Materialien<\/strong> <strong>anderweitig verf\u00fcgen<\/strong>, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausf\u00fchrung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.<br \/>\n12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserf\u00fcllung die Ware bei uns<strong> einzulagern,<\/strong> wof\u00fcr uns eine Lagergeb\u00fchr in H\u00f6he von 100,00 EUR pro Woche zusteht.<br \/>\n12.3. Davon unber\u00fchrt bleibt unser Recht, das Entgelt f\u00fcr erbrachte Leistungen f\u00e4llig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag <strong>zur\u00fcckzutreten.<\/strong><br \/>\n12.4. Die Geltendmachung eines<strong> h\u00f6heren Schadens<\/strong> ist zul\u00e4ssig. Gegen\u00fcber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.<br \/>\n<strong>13. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n13.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst \u00fcbergebene Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum.<br \/>\n13.2. Eine <strong>Weiterver\u00e4u\u00dferung<\/strong> ist nur zul\u00e4ssig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des K\u00e4ufers bekannt gegeben wurde und wir der Ver\u00e4u\u00dferung zustimmen.<br \/>\n13.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns <strong>abgetreten.<\/strong><br \/>\n13.4. Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die <strong>Vorbehaltsware herauszuverlangen<\/strong>. Gegen\u00fcber Verbrauchern als Kunden d\u00fcrfen wir dieses Recht nur aus\u00fcben, wenn zumindest eine r\u00fcckst\u00e4ndige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen f\u00e4llig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.<br \/>\n13.5. Der Kunde hat uns von der Er\u00f6ffnung des<strong> Konkurses<\/strong> \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder der <strong>Pf\u00e4ndung<\/strong> unserer Vorbehaltsware unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<br \/>\n13.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den <strong>Standort<\/strong> der Vorbehaltsware soweit f\u00fcr den Kunden zumutbar<strong> zu betreten<\/strong>; dies nach angemessener Vorank\u00fcndigung.<br \/>\n13.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene<strong> Kosten<\/strong> tr\u00e4gt der Kunde.<br \/>\n13.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein <strong>R\u00fccktritt vom Vertrag<\/strong>, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<br \/>\n13.9. Die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware d\u00fcrfen wir gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden freih\u00e4ndig und bestm\u00f6glich <strong>verwerten<\/strong>.<br \/>\n13.10. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-\/Kaufgegenstand weder verpf\u00e4ndet, sicherungs\u00fcbereignet oder sonst wie mit <strong>Rechten Dritter<\/strong> belastet werden. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen<br \/>\n<strong>14. Schutzrechte Dritter<\/strong><br \/>\n14.1. Bringt der Kunde <strong>geistige Sch\u00f6pfungen<\/strong> oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Sch\u00f6pfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, au\u00dfer die Unberechtigtheit der Anspr\u00fcche ist offenkundig.<br \/>\n14.2. Der Kunde h\u00e4lt uns diesbez\u00fcglich <strong>schad- und klaglos<\/strong>.<br \/>\n14.3. Ebenso k\u00f6nnen wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und n\u00fctzlicher<strong> Kosten<\/strong> vom Kunden verlangen.<br \/>\n14.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden f\u00fcr allf\u00e4llige Prozesskosten angemessene <strong>Kostenvorsch\u00fcsse<\/strong> zu verlangen<br \/>\n15. <strong>Unser geistiges Eigentum<\/strong><br \/>\n15.1. <strong>Pl\u00e4ne,<\/strong> Skizzen, Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.<br \/>\n15.2. Die Verwendung solcher Unterlagen au\u00dferhalb der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung, insbesondere die <strong>Weitergabe<\/strong>, Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung und Zur-Verf\u00fcgung-Stellung einschlie\u00dflich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdr\u00fccklicher Zustimmung.<br \/>\n15.3. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur <strong>Geheimhaltung<\/strong> des ihm aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegen\u00fcber.<br \/>\n<strong>16. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n16.1. Es gelten die Bestimmungen \u00fcber die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung.<br \/>\n16.2. Die <strong>Gew\u00e4hrleistungsfrist<\/strong> f\u00fcr unsere Leistungen betr\u00e4gt gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab \u00dcbergabe.<br \/>\n16.3. Der Zeitpunkt der <strong>\u00dcbergabe<\/strong> ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. f\u00f6rmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, sp\u00e4testens wenn der Kunde die Leistung in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen hat oder die \u00dcbernahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert hat.<br \/>\n16.4. Ist eine <strong>gemeinsame \u00dcbergabe<\/strong> vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten \u00dcbergabetermin fern, gilt die \u00dcbernahme als an diesem Tag erfolgt.<br \/>\n16.5. <strong>Behebungen<\/strong> eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.<br \/>\n16.6. Zur M\u00e4ngelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest <strong>zwei Versuche<\/strong> einzur\u00e4umen.<br \/>\n16.7. Ein<strong> Wandlungsbegehren<\/strong> k\u00f6nnen wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.<br \/>\n16.8. Sind die M\u00e4ngelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene <strong>Aufwendungen<\/strong> f\u00fcr die Feststellung der M\u00e4ngelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.<br \/>\n16.9. Der unternehmerische Kunde hat stets zu<strong> beweisen<\/strong>, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war.<br \/>\n16.10. <strong>M\u00e4ngel<\/strong> am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen h\u00e4tte m\u00fcssen sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens drei Tage nach \u00dcbergabe an uns schriftlich<strong> anzuzeigen.<\/strong><br \/>\n16.11. Eine etwaige<strong> Nutzung oder Verarbeitung<\/strong> des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverz\u00fcglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.<br \/>\n16.12. Wird eine <strong>M\u00e4ngelr\u00fcge<\/strong> nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.<br \/>\n16.13. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind \u2013 sofern wirtschaftlich vertretbar \u2013 vom unternehmerischen Kunden an uns zu <strong>retournieren.<\/strong> Im Zusammenhang mit der M\u00e4ngelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind \u2013 sofern wirtschaftlich vertretbar \u2013 vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.<br \/>\n16.14. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine <strong>unverz\u00fcgliche Mangelfeststellung<\/strong> durch uns zu erm\u00f6glichen.<br \/>\n16.15. Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.\u00e4. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenst\u00e4nden nicht<strong> kompatibel<\/strong> sind, soweit dieser Umstand kausal f\u00fcr den Mangel ist.<br \/>\n16.16. Keinen Mangel begr\u00fcndet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschlie\u00dflich auf <strong>abweichende<\/strong> tats\u00e4chliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen <strong>Informationen<\/strong> basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt 7. nicht nachkommt.<br \/>\n<strong>17. Haftung<\/strong><br \/>\n17.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug etc. haften wir bei <strong>Verm\u00f6genssch\u00e4den<\/strong> nur in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.<br \/>\n17.2. Gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden ist die Haftung <strong>beschr\u00e4nkt<\/strong> mit dem Haftungsh\u00f6chstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen <strong>Haftpflichtversicherung.<\/strong><br \/>\n17.3. Diese Beschr\u00e4nkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir <strong>zur Bearbeitung \u00fcbernommen haben<\/strong>. Gegen\u00fcber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.<br \/>\n17.4. Schadenersatzanspr\u00fcche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen <strong>zwei Jahre gerichtlich<\/strong> geltend zu machen.<br \/>\n17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Anspr\u00fcche gegen unsere <strong>Mitarbeiter,<\/strong> Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfe aufgrund Sch\u00e4digungen, die diese dem Kunden \u2013 ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden \u2013 zuf\u00fcgen.<br \/>\n17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen f\u00fcr Sch\u00e4den durch <strong>unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung<\/strong> oder Lagerung, \u00dcberbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder nat\u00fcrliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal f\u00fcr den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss f\u00fcr Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung \u00fcbernommen haben.<br \/>\n17.7. Wenn und soweit der Kunde f\u00fcr Sch\u00e4den, f\u00fcr die wir haften, <strong>Versicherungsleistungen<\/strong> durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mie).<br \/>\n<strong>18. Salvatorische Klausel<\/strong><br \/>\n17.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die<strong> G\u00fcltigkeit<\/strong> der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt.<br \/>\n17.2. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam \u2013 ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien \u2013 eine <strong>Ersatzregelung<\/strong> zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am n\u00e4chsten kommt.<br \/>\n<strong>19. Allgemeines<\/strong><br \/>\n19.1. Es gilt <strong>\u00f6sterreichisches Recht<\/strong><br \/>\n19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<br \/>\n19.3. <strong>Erf\u00fcllungsort<\/strong> ist der Sitz des Unternehmens Pasching.<br \/>\n19.4. Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das f\u00fcr unseren Sitz \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht. Gerichtsstand f\u00fcr Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt oder Ort der Besch\u00e4ftigung hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB f\u00fcr EMP-Elektrotechnik, Ing. Martin Pfeiffer Dr. Karl Renner Stra\u00dfe 14 4061 Pasching Stand Januar 2018 1. Geltung 1.1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten zwischen uns EMP-Elektrotechnik, Ing. Martin Pfeiffer und nat\u00fcrlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft sowie gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden auch f\u00fcr alle hink\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei k\u00fcnftigen [&hellip;]<\/p>\n<p class=\"more-link style2\"><a href=\"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/?page_id=36\"  class=\"themebutton\"><span class=\"more-text\">READ MORE<\/span><span class=\"more-icon\"><i class=\"fa fa-angle-right fa-lg\"><\/i><\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-36","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/36","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=36"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/36\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":110,"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/36\/revisions\/110"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=36"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=36"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.emp-elektrotechnik.co.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=36"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}